{"id":15,"date":"2013-03-30T18:54:19","date_gmt":"2013-03-30T16:54:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.rupprecht-gymnasium-foerderverein.de\/?page_id=15"},"modified":"2013-11-26T18:24:57","modified_gmt":"2013-11-26T16:24:57","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/rupprecht-gymnasium-foerderverein.de\/?page_id=15","title":{"rendered":"Satzung vom 16.9.2004"},"content":{"rendered":"<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\"><br \/>\n\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/span><\/b><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;F\u00f6rderverein Rupprecht-Gymnasium M\u00fcnchen e. V.&#8220;. Er hat seinen Sitz in M\u00fcnchen und ist in das Vereinsregister einzutragen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 2 Vereinszweck<\/span><\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Bildung und Erziehung am Rupprecht-Gymnasium M\u00fcnchen. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201e Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Der Verein wird als F\u00f6rderk\u00f6rperschaft i. S. d. \u00a7 58 Nr.1 AO t\u00e4tig. Er beschafft dazu Finanzmittel und leitet diese an die Landeshauptstadt M\u00fcnchen (hier: Rupprecht-Gymnasium, als deren unselbst\u00e4ndige Untergliederung) zweckgebunden weiter. Er ist \u00fcberparteilich<\/li>\n<li>Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:\n<ul>\n<li>die vollst\u00e4ndige oder teilweise \u00dcbernahme von Kosten f\u00fcr die Anschaffung, Anmie\u00adtung und Unterhaltung von Ausstattung, Lehr- und Lernmitteln und von Veranstaltun\u00adgen der Schule oder der Sch\u00fcler,<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung der Schule bei ihren Bem\u00fchungen um Verbesserung der r\u00e4umlichen Situation vor allem durch den Bau einer Aula und<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung des Elternbeirats des Rupprecht-Gymnasiums M\u00fcnchen bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Vereinszweck wird auch unmittelbar verwirklicht, insbesondere durch die Organisation einer Nachmittagsbetreuung (\u00a7 9).<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a0<b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/span><\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen werden, die zur ideellen und materiellen F\u00f6rderung des Rupprecht-Gymnasiums und seiner Sch\u00fcler bereit sind.<\/li>\n<li>\u00dcber die schriftlich vorzulegende Beitrittserkl\u00e4rung entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Der Beitritt wird mit \u00dcbersendung einer schriftlichen Auf\u00adnahmeerkl\u00e4rung wirksam.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet\n<ul>\n<li>mit dem Tod oder der Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit des Mitglieds, bei juristischen Personen mit deren Aufl\u00f6sung,<\/li>\n<li>durch Austritt,<\/li>\n<li>durch Ausschluss oder Streichung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Er ist jederzeit mit sofortiger Wirkung m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Ziele des Vereins versto\u00dfen hat.<br \/>\nDer Ausschluss erfolgt nach Anh\u00f6rung des betroffenen Mitglieds durch Beschluss des Vorstands. Das Mitglied hat die M\u00f6glichkeit, binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses die n\u00e4chste Mitgliederversammlung anzurufen, die endg\u00fcltig entscheidet.<\/li>\n<li>Die Streichung eines Mitglieds ist m\u00f6glich, wenn es seiner Beitragsverpflichtung in zwei aufeinander folgenden Jahren trotz Erinnerung nicht nachgekommen ist. \u00dcber die Streichung entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine R\u00fcckverg\u00fctung bereits geleisteter Mitgliedsbeitr\u00e4ge und keine Aussch\u00fcttung aus dem Vereinsverm\u00f6gen an das ausscheidende Mitglied.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 4 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/span><\/b><b><\/b><\/p>\n<p>\u00dcber die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Sch\u00fcler und Studenten sind beitragsfrei. Zahlenden Mitgliedern des Landheimvereins am Rupprecht- Gymnasium e. V. wird der dortige Beitrag angerechnet. Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen \u00fcber eine Beitragserm\u00e4\u00dfigung entscheiden.<\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 5 Organe des Vereins<\/span><\/b><b><\/b><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 6 Vorstand<\/span><\/b><b><\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem\/der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem\/der Kassenf\u00fchrer\/in, dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in und mindestens zwei Beisitzer\/innen.<\/li>\n<li>Je ein stellvertretender Vorsitzender\/ eine stellvertretende Vorsitzende wird von der Schule bzw. vom Elternbeirat, ein\/eine Beisitzer\/in wird von der Sch\u00fclermitverantwortung (SMV) vorgeschlagen. Der Landheimverein soll im Vorstand vertreten sein.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Bestellung des n\u00e4chsten Vorstands im Amt. W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder. Die Bestellung kann innerhalb der Amtszeit nur aus wichtigem Grund, insbesondere wegen grober Pflichtverletzung oder Unf\u00e4higkeit zur ordnungsm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung widerrufen werden. Soweit die Bestellung daran gebunden ist, endet das Vorstandsamt auch bei Wegfall einer pers\u00f6nlichen Eigenschaft, so bei Ausscheiden aus dem Lehrerkollegium, der Sch\u00fclerschaft oder dem gew\u00e4hlten Elternbeirat. In diesem Fall beruft der Vorstand im Einvernehmen mit dem nach Ziff. 2 vorschlagsberechtigen Gremi\u00adum ein neues Vorstandsmitglied f\u00fcr die restliche Dauer der Amtszeit.<br \/>\nWeitere Endigungsgr\u00fcnde f\u00fcr das Vorstandsamt sind die Beendigung der Mitgliedschaft i.S. des \u00a7 3 Nr.3 der Satzung oder die Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit des Amtsinhabers. Nachwahlen bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds k\u00f6nnen auf jeder Mitgliederver\u00adsammlung erfolgen. Die Vorstandsmitglieder \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus und erhalten lediglich ihre Auslagen erstattet.<\/li>\n<li>Der\/die Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten den Verein jeweils alleine nach au\u00dfen.<\/li>\n<li>Dem Vorstand obliegt die unmittelbare F\u00f6rderung des Vereinszwecks nach \u00a7 2 der Sat\u00adzung. Er unterst\u00fctzt die Schule auch bei Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Schulgemeinschaft und bei der Herstellung von Kontakten zwischen aktiven und ehemaligen Angeh\u00f6\u00adrigen des Rupprecht-Gymnasiums (z. B. durch regelm\u00e4\u00dfige Rundbriefe, Veranstaltungen, Sch\u00fclerjahrestreffen, etc.) sowie bei Auslandskontakten zur Vertiefung der internationalen Verst\u00e4ndigung.<br \/>\nDer\/die Vorsitzende beruft den Vorstand und die Mitgliederversammlung ein. Mindestens eine Vorstandssitzung j\u00e4hrlich soll zusammen mit den Vertretern. im Schulforum stattfinden.<br \/>\nDer Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse bei Anwesenheit von mindestens der H\u00e4lfte seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Die Regelung nach \u00a7 3 Nr. 5 bleibt davon unber\u00fchrt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des\/der Vorsitzenden.<\/li>\n<li>Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung \u00fcber seine T\u00e4tigkeit und legt ihr die Jahresabrechnung zur Genehmigung vor.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/span><\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Mitgliederversammlung obliegen:<br \/>\nDie Wahl und Entlastung des Vorstandes, Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern, Genehmigung der Jahresrechnung, Festsetzung des Mitgliedsbeitrags, \u00c4nderungen der Satzung und der Beschluss zur Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal j\u00e4hrlich. Auf Antrag der Mehrheit des Vorstandes bzw. von mindestens 20% der Mitglieder ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Der\/die Vorsitzende l\u00e4dt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich (Post, Fax oder e-mail) dazu ein. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliedsanschrift.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist jedoch die Anwesenheit von 50% der Mitglieder erforderlich. Ist eine solche Versammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so ist vor Ablauf von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Die weitere Versammlung darf fr\u00fchestens zwei Monate, muss aber sp\u00e4testens vier Monate nach der ersten Versammlung stattfinden. Die neue Versammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. In der Einla\u00addung ist auf die erleichterte Beschlussf\u00e4higkeit hinzuweisen.<\/li>\n<li>Stimmberechtigt sind ausschlie\u00dflich die anwesenden Mitglieder, jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimm\u00fcbertragungen sind nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, Enthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit, Beschl\u00fcsse zur \u00c4nderung des Vereinszwecks (\u00a7 2 der Satzung) oder zur Aufl\u00f6sung des Vereins einer 3\/4<i> <\/i>der anwesen\u00adden Mitglieder.<\/li>\n<li>Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Auf Antrag von mindestens sechs Mitgliedern ist schriftlich und geheim abzustimmen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird von dem\/der Vorsitzenden, ersatzweise von dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden oder einem von der Versammlung gew\u00e4hlten Mitglied geleitet. F\u00fcr die Wahl des Vorstands ist aus der Versammlung ein Wahlleiter zu bestimmen. \u00dcber die gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Schriftf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 8 Kassenwesen<\/span><\/b><\/p>\n<p>\u00dcber alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu f\u00fchren. F\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Kassenf\u00fchrung ist der\/die Kassenf\u00fchrer\/in verantwortlich.<br \/>\nDie gew\u00e4hlten Kassenpr\u00fcfer\/innen haben j\u00e4hrlich eine Kassenpr\u00fcfung vorzunehmen und dar\u00fcber der n\u00e4chstfolgenden Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 9 <\/span><\/b><b><span style=\"text-decoration: underline;\">Nachmittagsbetreuung<\/span><\/b><b><\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand beauftragt mindestens eines seiner Mitglieder mit der Leitung der Nachmittagsbetreuung (s. \u00a7 2, Nr. 3).<\/li>\n<li>Der Leitung der Nachmittagsbetreuung obliegen die Kommunikation mit den Eltern, der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit Eltern und Betreuern und die finanzielle Abwicklung. Die Aufgabenverteilung muss innerhalb der Leitung verantwortlich festgelegt sein.<\/li>\n<li>Voraussetzung f\u00fcr die Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung ist, dass sie von Schule und Elternbeirat gew\u00fcnscht wird und die Schule dabei einvernehmlich festgelegte Aufga\u00adben \u00fcbernimmt. Die Schule bestimmt eine verantwortliche Verbindungsperson, die mit der Leitung der Nachmittagsbetreuung anstehende Fragen bespricht und regelt.<\/li>\n<li>Die Nachmittagsbetreuung wird in Abstimmung mit der Schule und dem Elternbeirat m\u00f6glichst kostendeckend und nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgef\u00fchrt. Unter Beachtung von \u00a7 8 kann f\u00fcr die Nachmittagsbetreuung eine separate Kasse eingerichtet werden.<\/li>\n<li>Die Leitung der Nachmittagsbetreuung berichtet auf der j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung \u00fcber das vergangene Gesch\u00e4ftsjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 10 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/span><\/b><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen\u00a0nach Beschluss der Mitgliederversammlung an eine juristische Person des \u00d6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zur Verwendung f\u00fcr die unmittelbare und ausschlie\u00dfliche F\u00f6rderung der Erziehung von Sch\u00fclern des Rupprecht-Gymnasiums oder seiner Nachfolgeeinrichtung.<br \/>\nDie Liquidation erfolgt durch den Vorstand.<\/p>\n<p align=\"center\"><b><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 11 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/span><\/b><b><\/b><\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist M\u00fcnchen.<\/p>\n<p>M\u00fcnchen, 16.9.2004<\/p>\n<p>Rainer Volkmann, Harald Binder, Bernhard Schmidt, Hisham Awwad, Petra Frank, Sabine Heegner, Wolf-J\u00fcrgen Wagner, Claudia Bischof, Ingeborg Steinlandt-Heller, G\u00fcnther Hiergeist, Gregor Bischof, Brigitte Strasser-Vogel, Monika Jochner, Otmar Sch\u00e4tzler, Josef Dorfmeister, Andreas Weber, Giselher Kadmer, Ulrich Finckh, Otto Brunnbauer<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;F\u00f6rderverein Rupprecht-Gymnasium M\u00fcnchen e. 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