Beschlossene Satzungsänderungen vom 18.10.2013

§ 1 Satz 1
„Der Verein führt den Namen „Freunde des Rupprecht-Gymnasiums München e. V.“

§ 2 Abs. 2
Die Sätze 1 und 2 („Der Verein wird als Förderkörperschaft i. S. d. § 58 AO tätig. Er beschafft dazu Finanzmittel  und leitet diese an die Landeshauptstadt München (hier Rupprecht- Gymnasium) zweckgebunden weiter“)  werden gestrichen.

§ 2 Abs. 3
beim Vereinszweck sollen die Worte „die Organisation einer Nachmittagsbetreuung“ entfallen, ebenso „Bau einer Aula“

Streichung des letzten Satzes in Abs. 3 (Nachmittagsbetreuung) und ersetzen durch:
„Maßnahmen zur Förderung der Schulgemeinschaft und Unterstützung von Kontakten zwischen aktiven und ehemaligen Angehörigen des RG, z. B. durch Rundbriefe, Veranstaltungen, Jahrestreffen der Ehemaligen u. s. w.,

Förderung von Auslandskontakten zur Vertiefung der internationalen Verständigung“

§§ 3- 8 unverändert

§ 9 entfällt (Nachmittagsbetreuung)

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